Kamen. Pünktlich zum Tag der Deutschen Einheit hatte der Stadtrat eine Vorlage auf dem Tisch, die sich jedenfalls mittelbar mit den Kosten eben dieser Einheit beschäftigt: Es ging um die Klage gegen ein Landesgesetz, das noch die CDU/FDP-Regierung in Düsseldorf auf den Weg gebracht hatte und das im Februar 2010 in Kraft trat. Sperriger Name: Einheitslastenabrechnungsgesetz. Der Städte- und Gemeindebund NRW glaubt, dass dieses Gesetz die Kommunen in höherem Maße an den Landeskosten der Einheit beteiligt, als angemessen wäre.
Der Kamener Rat hatte nun per Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen: Die Stadt ist mit im Boot, wenn es darum geht, das Gesetz vor dem Landesverfassungsgerichtshof anzufechten. Eine entsprechende Prozessvollmacht ist bereits Ende Juli von der Verwaltung an den Städte- und Gemeindebund übermittelt worden ohne dass der Rat gefragt worden wäre oder, Stichwort Termindruck, hätte gefragt werden können. Jetzt stellte Bürgermeister Hermann Hupe in der Sitzung nachträglich klar: Die Frage Prozessvollmacht ja oder nein? sei denkbar ungeeignet für eine politische Diskussion. Denn es gehe schlicht um die Wahrung der Erlös-Interessen unserer Stadt und um solidarisches Handeln. Hintergrund: NRW-weit sind 166 Kommunen bereit, sich zu beteiligen.
Kritik am Verfahren von CDU und FDP
Für die FDP hatte Heike Schaumann angemerkt, sie hätte sich gewünscht, dem Rat wäre die Prozessvollmacht zur Beratung vorgelegt worden. Einen Schritt weiter ging Ina Scharrenbach (CDU): Warum sich die Stadt angesichts ihrer Haushaltslage in einen Prozess einklinke, der ja auch wieder Geld koste, fragte sie. Von einem überschaubaren Kostenrisiko angesichts breiter Beteiligung sprach dagegen Bürgermeister Hupe. Und weil es in der Frage der Einheitslasten bislang nur widersprüchliche Rechtsgutachten gebe, sei das Dringen auf eine Entscheidung der Verfassungsrichter alternativlos und aussichtsreich sowieso: Es wäre nicht der erste Erfolg.