Kamen. Neue Chance im städtischen Widerstand gegen die Müllumladung in Heeren-Werve. Das von der Stadt in Auftrag gegebene Rechtsgutachten hält ein Übergehen des Stadtvotums in dieser Sache für rechtswidrig.
Das beauftragte Münsteraner Rechtsanwaltsbüro vertritt die Auffassung, dass die durch die GWA beantragte Genehmigung nicht erteilt werden kann, weil Vorschriften des Bauplanungsrechts entgegen stehen. Damit stützt das Rechtsgutachten ausdrücklich die planungsrechtliche Position der Verwaltung.
Die Stadt wird nunmehr das Rechtsgutachten zu ihrer Stellungnahme erheben und das Gutachten der Bezirksregierung zuleiten, teilte das Rathaus gestern mit.
Die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) beabsichtigt bekanntlich im Stadtteil Heeren-Werve eine Hausmüllumladestation auf dem Gelände der Inertstoffdeponie einzurichten.
Die Stadt Kamen hat dieser Absicht widersprochen. In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschuss am 27. September wurde eine ablehnende Stellungnahme beschlossen. Der Widerspruch basiert auf der Auffassung, dass das von der GWA beantragte Vorhaben nicht zulässig ist, da es Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Die Bezirksregierung kündigte an, das Vorhaben trotz des städtischen Widerstandes genehmigen zu wollen.