Familienpflegezeit

Kamen. Beratung zu dem neuen Angebot der Familienpflegezeit bietet die Beratungsstelle im Severinshaus an der Nordstraße an.

Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, sollen Beruf und Pflege besser als bislang miteinander vereinbaren können. Das ist Ziel der sogenannten Familienpflegezeit. „Diese Regelung gilt ab 1. Januar 2012 und ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre wöchentliche Arbeitszeit für zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren, ohne allzu hohe Gehaltseinbußen in Kauf nehmen zu müssen“, fasst Anne Kappelhoff vom kreiseigenen Pflegestützpunkt in Kamen zusammen. Die Fachfrau weist gleichzeitig auf die wichtigste Voraussetzung hin: Der Arbeitgeber müsse der Familienpflegezeit zustimmen, denn einen gesetzlichen Anspruch gebe es nicht.

„Die mit der Arbeitszeitreduzierung verbundenen Lohneinbußen können in den zwei auf die Pflegezeit folgenden Jahren ausgeglichen werden“, erläutert Pflegeberaterin Anne Kappelhoff weiter und gibt ein Beispiel: „Der Arbeitgeber zahlt einem Pflegenden, der seine Arbeitszeit um 50 Prozent verringert, 75 Prozent des bisherigen Bruttogehalts. Arbeitet der Beschäftige nach zwei Jahren wieder voll, erhält er weiterhin 75 Prozent des Ursprungsgehalts, und zwar solange, bis der Ausfall ausgeglichen ist – üblicherweise zwei Jahre.“

Diese Regelung verschafft einigen Arbeitnehmern mehr Spielraum, hat allerdings auch ihre Tücken. „Nicht jeder kann es sich leisten, für vier Jahre auf Teile des Gehalts zu verzichten und nicht immer steht der Arbeitsplatz nach der Familienpflegezeit noch zur Verfügung“, gibt Anne Kappelhoff zu bedenken.