Heerener Geschichte

Heeren-Werve.Am 11. September 1770 unterzeichnete König Friedrich II., den man den „Großen“ nannte, ein Edikt zur Teilung des Waldes in Werve.

Friedrich, der vor 300 Jahren geboren wurde, war zwar ein absoluter Herrscher, er setzte aber auch Reformen durch, die zur Verbesserung des „Nährstandes des Volkes“ führten. Nicht nur die Förderung des Kartoffelanbaus, auch die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsmethoden war sein Ziel. Hierzu gehörte die landesweit durchgeführte Teilung der bisher von den Bauern gemeinschaftlich genutzten Wald- und Weideflächen.

Es war ein schwieriger Prozess, der sich in Heeren-Werve von 1765 bis 1833 hinzog. Der fast 100 ha große Wald in Werve, der sich von der Südfeld-Straße bis an die Gemarkungen Bramey und Lünern erstreckte, war um 1770 in einem jämmerlichen Zustand. Das Eintreiben von Schweinen, Rindern und Ziegen zur Hude über mehrere Jahrhunderte und das mangelnde Interesse der Markengenossen an der Waldpflege, hatte ihn ruiniert.

Im Mittelalter hatten die Nutzungsberechtigten eine Markengenossenschaft gegründet und die Rechte an den Waldungen in Werve festgelegt. Die Besitzer der Adelshäuser in Heeren und Werve hatten es verstanden, die alteingesessenen Bauern aus der Nutzung des Waldes zu verdrängen. 1770 war der Hauptnutzungsanteil an der Werver Mark im Besitz des Hauses Heeren. Nur die heutigen Höfe Lehnert, Leiffermann und Krollmann konnten ihre Anteile an dem Wald durchsetzen. Um die Nutzung des Waldes gab es zuvor jahrelange Streitigkeiten, die auch in Prozessen nicht ganz geklärt werden konnten.

Die kleineren Bauern machten Ansprüche geltend und kritisierten die Vorgehensweise des Freiherrn von Plettenberg bei der Waldnutzung. Eigenmächtig hatte der für einige Tausend Reichstaler Holz gehauen und verkauft.

Kritik am Freiherrn

Er musste dafür 200 Goldgulden Strafe zahlen. Von den Einwohnern von Werve wurde dem Plettenberger vorgeworfen, er wolle „aus der schatzbaren Mark ein adelig freyes Gehöltze“ machen. Der König sprach ein Machtwort und ordnete die Teilung nach der alten Markenordnung von 1580 an. Dabei stellte er die Bedingung, „daß uns die Gewalt-Brüchten-Schlichtung (Strafgelder) und die künftige forstreglementsmäßige Holzanweisung und deren Exercitium durch das Forstamt vorbehalten bleibet.“ Der staatliche Einfluss auf die Bewirtschaftung des Waldes wurde ausdrücklich erneuert. Die Markengenossenschaft hatte ihre Selbständigkeit verloren.

Die Regelung der Waldnutzung brachte noch keine Befriedung in dieser Sache. Erst als 1833 die Aufteilung der Werver Mark und der Werver Heide erfolgte und jeder Einwohner, einschließlich der vielen kleinen Brinksitzer unbeschränkter Eigentümer seiner Anteile wurde, endeten die Streitigkeiten. Um 1925 verkaufte Graf von Plettenberg seine Anteile an dem Wald in der Werver Mark an die Zeche Königsborn. Diese ließ den Wald roden und verbrauchte das Holz in der Grube. Diesem Rodungsvorgang schlossen sich die Werver Bauern an. Zurück blieb nur ein kleiner Anteil der Werver Mark – „Leiffermannwäldchen“ an der Mühlhauser Sraße. Auch das Forsthaus an der Schillerstraße geriet in private Hände.