Wahlhelfer

Kamen. 375 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollen am 13. Mai dafür sorgen, dass die Landtagswahl reibungslos abgewickelt wird. Allein 290 Personen werden ehrenamtlich im Wahl- bzw. Briefwahllokal tätig, weitere 35 Wahlhelfer werden im Rathaus mit den unterschiedlichsten Aufgaben die Wahlzentrale bilden.

Insgesamt sind rund 35.000 Kamener am 13. Mai aufgerufen in einem der 44 Wahllokale ihre Stimmen abzugeben und über die Zusammensetzung des Düsseldorfer Landtages abzustimmen. Dabei haben sie die Wahl zwischen 17 zugelassenen Parteien. Zum Ende der Woche ist Briefwahl möglich.

Ab Ende der Woche kann gewählt werden
Seit Montag, 16. April, und bis spätestens Samstag, 21. April werden die Wahlbenachrichtigungskarten allen wahlberechtigten Personen durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Wer in diesem Zeitraum keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich unverzüg-lich mit dem Wahlbüro der Stadt (Telefon 148-2207) in Verbindung setzen.

Die Wahlbenachrichtigungskarte gibt Auskunft über die Aufnahme in das Wählerverzeichnis und das zuständige Wahllokal. Zudem dient sie als Antrag für die Briefwahlunterlagen. Das Wahlteam im Rathaus bittet darauf zu achten, dass die Anträge nur schriftlich gestellt werden können. Zusätzlich können Wahlschein und Briefwahlunterlagen per Internet unter www.stadt-kamen.de angefordert werden.

Die Auslieferung der Briefwahlunterlagen erfolgt umgehend, sobald die Stimmzettel bei der Stadt eingetroffen sind. Sie werden zum Ende der Woche erwartet. Erst dann kann auch persönlich in dem eingerichteten Briefwallokal des Rathauses gewählt werden. Hierzu sollte die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis mitgebracht werden.

In diesem Zusammenhang weist das Wahlteam darauf hin, dass Wahlunterlagen an Dritte nicht ohne Bevollmächtigung ausgehändigt werden dürfen. Ein Antrag auf die Erteilung von Briefunterlagen für einen Dritten ist also nur mit Vollmacht möglich.

Natürlich werden die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere gewünschte Adresse gesandt. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte wird ebenfalls gebeten, dazu die Wahlbenachrichtigungskarte zu verwenden. Sie ist in einem ausreichend frankiertem und deutlich adressierten Umschlag zu versenden. Letztlich noch der wichtige Hinweis, dass bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen die Unterschrift des Wahlberechtigten erforderlich ist.