Kein Datenhandel im Rathaus

Kamen. Das geplante neue Meldegesetz und ein befürchteter Ausverkauf von Personendaten sorgt auch bei Bürgern in Kamen für Verunsicherung. Das bestätigte Katja Herbold von der Pressestelle der Verwaltung nach einer Rückfrage im Bürgerbüro.

Von einem Datenhandel könne man derzeit gar nicht reden, weil Auskünfte ausschließlich auf bestehender Rechtsgrundlage erteilt werden, stellte Kämmerer Jörg Mösgen auf Nachfrage fest.

Im Zuge der Amtshilfe gebe man der Polizei Auskünfte über Meldedaten von Einwohnern. Alle anderen Auskunftsbegehren von Privatpersonen, aber auch von Banken, Versicherungen und Inkasso-Unternehmen seien kostenpflichtig. Bei Internetanfragen beträgt die Gebühr für eine einfache Meldeauskunft vier Euro, persönliche Anfragen im Bürgerbüro kosten sieben Euro.

Teurer wird eine sogenannte „erweiterte Melderegisterauskunft“. Sie kostet zehn Euro. Sie wird allerdings nur dann erteilt, wenn bei der Anfrage ein berechtigtes Interesse (z. B. Schuldtitel, Gerichtsurteil) glaubhaft gemacht werden kann. Zusätzlich zu Namen, akademischem Grad und Wohnort enthält eine solche Auskunft Tag und Ort der Geburt, gesetzlichen Vertreter, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand (verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht), Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, Sterbetag und -ort. „Grundsätzlich bekommt der Auskunftssuchende aber nur die Daten, die er beantragt hat und glaubhaft benötigt“, erklärt dazu Heiner Elsermann vom Bürgerbüro.

In der Regel informiert die Meldebehörde den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Auskunft über seine Person, es sei denn der Datenempfänger (z.B. Gerichtsvollzieher) macht ein rechtliches Interesse glaubhaft, dies nicht zu tun.

Täglich gibt es bei der Stadt Kamen zwischen 10 und 20 Auskunftsersuchen. Eine haushaltsrelevante Einnahmeposition oder ein einträgliches Geschäft sieht Mösgen darin nicht.