Fracking, Nein Danke!

Als Kinder durfte man kein Kaugummi auf den Boden werfen auf die Gefahr hin ein Vogel könnte es fressen und sein Schnabel würde verkleben. Da fragt man sich wo sind die Eltern der Manager von ExxonMobil und Co.? Bei Fracking ist die Gefahr für die Natur offensichtlich weit größer.
Ein deutliches Zeichen gegen die Atomkraft haben wir schon gesetzt, so müssen wir nun auch weiter dazu stehen die Umwelt zu schützen und nicht doch wirtschaftliche Interessen vor Nachhaltigkeit, Sicherheit und Umweltschutz stellen.

Das am Freitag, ,von der Landesregierung vorgestellte Gutachten zur Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen mit der Fracking Methode in NRW kommt mit dem Gutachten des Umweltbundesministeriums zu weitgehend gleichen Schlüssen. Der Tenor ist, unter den bisherigen Umständen wird es in NRW keine Genehmigung zur Gewinnung von Schiefer- und Kohleflözgas mit dem Frack-Verfahren geben.

Für rund 60 Prozent der Landesfläche Nordrhein-Westfalens wurden bisher Aufsuchungserlaubnisse ausgestellt, doch mit diesen gehen laut Gutachtern keinesfalls Genehmigungen von Probebohrungen mit Einsatz von Frack-Fluiden einher. Zwar liegen bisher nur wenig verlässliche Daten vor, die man auf die Situation in NRW übertragen könne, doch das Gefährdungspotenzial, das von bisher eingesetzten Chemikalien und des Flowbacks ausgehe sei zu groß um voreilige Schlüsse zu ziehen.

Das vorgeschlagene Arbeitsprogramm, das aus dem Landesgutachten hervorgeht, beschreibt eine Vorgehensweise bei der nach jedem Schritt erneut eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen wird. So bedeutet die Genehmigung einer Probebohrung ohne Fracking, keinesfalls eine Genehmigung für spätere Aufsuchungs- bzw. Gewinnungsmaßnahem.

Die Empfehlungen des hier erwähnten Gutachtens können erneut geprüft werden, sofern das Gefahrenpotenzial eingesetzter Chemikalien vermindert werden kann, eine detaillierte Darstellung der jeweiligen standortspezifischen Verhältnisse vorliegt und eine einwandfreie Lösung der Entsorgung anfallender Abfallstoffe gefunden ist. Vorerst bleibt es dabei, dass in NRW keine Chemie zum Einsatz kommt bei der nur der leise Verdacht besteht es könnten Risiken für Trink- sowie Grundwasser aufkommen.

Es ist nun daran die durch die Gutachten von Bund und Land aufgezeigten Bewertung- und Genehmigungskriterien verbindlich festzulegen, sowie die Einhaltung durch ein begleitendes Monitoring zu sichern. Damit zukünftig die Umweltverträglichkeit auch für unkonventionelle Fördermaßnahmen bestehen bleibt.