Kamen. Mit Fristen verbundene Handlungszwänge für Kanaldichtungsprüfungen scheinen für Privathaushalte in Kamen flächendeckend endgültig vom Tisch. Die Stadtverwaltung will ihre Satzung dazu allerdings erst formal ändern, wenn angekündigte Neufestsetzungen von Seiten des Landes auch als Gesetzestexte vorliegen.
Keine Schutzgebiete in Kamen
Beigeordneter Jörg Mösgen geht als Leiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung davon aus, dass zuletzt öffentlich gemachte Positionen greifen. Danach wären Privathaushalte von Fristenregelungen nur noch betroffen, wenn sie in einem Wasserschutzgebiet liegen. Solche Wasserschutzgebiete aber gibt es in Kamen nicht, im Kreis sind noch Zonen betroffen an Ruhr und Lippe und damit Flächen in Schwerte und Fröndenberg, Bergkamen, Lünen oder Werne.
In Kamen bedeute die erwartete Neuregelung allerdings keinen gravierenden Bruch mit der bisher schon geübten Praxis, so die Stadtverwaltung. Schon bisher habe man keinen Druck ausgeübt auf Bürger sondern moderate Regelungen gefunden. So habe Kamen die Möglichkeit einer Fristverlängerung auch genutzt und als Zieljahr 2023 statt 2015 gewählt. Künftig gilt nun, so Mösgen: Wir werden eine Prüfungspflicht nicht mehr haben und auch keine Fristen.
Schäden sind weiter zu reparieren
Für Kamener Bürger aber bedeutet dass nicht, dass nun keinerlei Investitionen in eigene Kanäle mehr nötig seien. Für den Eigenbetrieb hatte Josef Jungmann immer wieder betont, eine Verpflichtung dazu, diese Kanäle in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, bestehe unabhängig von der Überprüfungspflicht. Damit bleibt die Forderung im Raum, bei Straßen- und Kanalsanierungen auffallende defekte Hausanschlüsse zu reparieren. Das kommt zum Beispiel auf viele Anwohner von Derner Straße und Nordring zu, vor deren Haustür im nächsten Jahr eine Erneuerung der städtischen Kanäle geplant ist.
Den Nachweis, dass weiterführende private Kanäle auch tatsächlich in Ordnung sind, muss der Bürger aber nicht mehr ohne weiteres erbringen.