Kamen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass in fünf Jahren der Reigen der Spielhallen in der Stadt deutlich kleiner wird. Bis dahin hätten, so die Stadtverwaltung, bestehende Einrichtungen Bestandsschutz. Danach aber greift eine neue gesetzliche Regelung, die unter anderem klare Abstandsvorgaben festsetzt.
Keine Zockerei in Südkamen
Sieben Spielhallen gibt es in der Stadt, trug das Rathaus jetzt vor dem Fachausschuss vor. Fünf davon sind in der Innenstadt angesiedelt, je eine in Methler und Heeren-Werve. Südkamen ist bisher Spielhallenfrei. Stadtverwaltung und Politik hatten sich in der Vergangenheit schon wenig begeistert gezeigt über entsprechende Ansiedlungen.
Doch für Ablehnungen gab es wenig Handhabe. Lediglich der Alte Markt ist für solche Ladenlokale tabu und per Steuer wird die Attraktivität für Investoren gebremst. Zwölf Prozent der Spielumsätze müssen Spielhallenbetreiber in Kamen abführen, neun Prozent Gaststättenbetreiber, die solche Geräte installiert haben. Die Automatendichte in Kamen liegt pro Einwohner auf gleichem Niveau wie in anderen Kreisstädten. In Bergkamen dagegen ist die Spielautomatendichte höher.
Seit dem 1. Dezember aber gilt ein neuer gesetzlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen. Ina Scharrenbach, CDU-Fraktionsvorsitzende und Landtagsabgeordnete wollte von der Verwaltung wissen, was dies in Zukunft aus städtischer Sicht bedeutet. Auf der besonders beliebten Achse aus Ost- und Weststraße wird es für die Betreiber eng.
350 Meter Abstand
Abstände von 350 Metern untereinander legt das neue Gesetz fest. Nähe zu Kindertageseinrichtungen ist außerdem verboten. In fünf Jahren werde es nur noch eine Spielhalle in der Innenstadt geben, ist Stadtdezernent Ronald Sostmann überzeugt. Offen bleibt, wer dann gehen muss und wie entsprechende Zwänge durchgesetzt werden können.
Sportwettenanbieter fallen nicht unter die neue Regelung. Auch hier hatte die Stadt in der Vergangenheit versucht, solche Angebote zu untersagen, konnte sich damit aber nicht dauerhaft durchsetzen.
Das neue Gesetz setzt auch neue Auflagen für die äußere Gestaltung und die selbst gewählten Bezeichnungen der Spielhallen fest. Künftig ist spezielle Werbung dabei unzulässig, mit denen sich Spielhallen Kronen aufsetzen, selbst Sterne verleihen oder das Suchtrisiko verbergen.