Kamen/Bergkamen/Bönen. Jede Menge Blechschäden – der Schnee setzt den Bürgern zu, so sie ihn nicht einfach beim Spaziergang genießen können. Für die Stadt war der Dienstag ein Großkampftag. Insgesamt aber, so Fachbereichsleiter Reiner Steffen, habe man die Lage jetzt im Griff.
4 Uhr als Dienstbeginn
Punkt 4 Uhr am städtischen Bauhof: Früh beginnt der Dienst für die 18 Einsatzkräfte. In dieser Woche wurde auf telefonische Alarmierung der Bereitschaft verzichtet – die wurde schon am Abend zuvor ins Haus bestellt, weil absehbar war, was dann wartete. Die personelle Belastung ist schon groß, so Steffen. Im wöchentlichen Wechsel sind die Mitarbeiter aktiv. Bei tagelangen Schneelagen sei das eine besondere Herausfoderung.
Inzwischen habe man die Lage im Griff, ist Reiner Steffen überzeugt. Es gebe nur noch wenige Stellen, an denen nachgearbeitet werden muss, weil parkende Fahrzeuge den Räumeinsatz verhinderten. Die seien ohnehin das große Problem. Grundsätzlich ist die Stadt vorbereitet auf den Schneefall mit exakten Plänen und Prioritätslisten für jedes Einsatzfahrzeug. Wenn ein Räumfahrzeug nicht durchkomme, sei der betreffende Standort erst im Nachgang zu räumen. Die großen Fahrzeuge sind immerhin 3,50 Meter breit.
Die Stadt hat kleine Fahrzeuge angeschafft, um neben wichtigen Rad- und Gehwegen auch enge Wohnbereiche vom Schnee befreien zu können. Besonders hart seien auch für die städtischen Einsatzkräfte Tage wie der Dienstag, an denen es einfach nicht aufhört zu schneien. Fast 50 Tonnen Streumittel wurden da ausgebracht, gestern waren es dann noch etwa 30.
Lager gut gefüllt
Auch für weitere Schneetage sei Kamen gut vorbereitet, so Steffen. Silo und Salzlagerhalle seien gefüllt, fortlaufend werde nachbestellt. Für Privatleute meldet auch der Handel noch gut gefüllte Regale. In den entsprechend eingestuften Wohnstraßen liegt die Räumpflicht allein bei den Anwohnern.
Auf Gehwegen sind ohnehin die Anwohner zuständig. Laut städtischer Satzung muss der Weg in einer Breite von 1,50 Metern von 7 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr) von Schnee freigehalten werden. Nächtlicher Schneefall ist am Folgetag zu beseitigen. Diese Fläche soll auch gestreut werden, wobei Salzeinsatz nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen, zulässig ist.