Dortmund und Kamen lehnen Forensik ab

Kamen. Die Städte Dortmund und Kamen haben sich in einer gemeinsamen Sitzung ihrer Verwaltungsvorstände gestern intensiv mit der Standortsuche für eine forensische Klinik auf Lünener Stadtgebiet auseinander gesetzt. Den Standort Erlensundern halten sie für nicht geeignet.

Oberbürgermeister Ullrich Sierau und Bürgermeister Hermann Hupe stellen danach übereinstimmend fest, dass der Bedarf an zusätzlichen Forensikplätzen unbestritten ist: „Aber nur weil die Schwarz-Gelbe Landesregierung das Thema verschlafen hat, muss jetzt unter hohem Zeitdruck eine Lösung gefunden werden.“

Die Inanspruchnahme der Kulturlandschaft im Bereich nordöstlich von Lanstrop wird nach Einschätzung der beiden Verwaltungsvorstände den Kriterien Innen- vor Außenentwicklung, Landschaftsschutz und integrierte Lage nicht gerecht. Der Bau einer Großklinik würde einen spürbaren Eingriff in Naturerlebnis, Biotop- und Artenschutz bedeuten.

Die Stadt Dortmund hat den Standort einer umfangreichen Eignungsprüfung unterzogen.

Der Regionalplan stelle die Fläche als Freiraumbereich im regionalen Grünzug dar. Diese Darstellung widerspricht einer Bebauung. Bei Planrechtsänderungen sei die Stadt Dortmund zu beteiligen.

Eine Erschließung ist sowohl vom Lünener als auch vom Dortmunder Stadtgebiet aus möglich. Die rund 600 bis 700 Fahrten, die täglich durch die Forensik ausgelöst würden, wären ohne weiteres in diesem Netz abzuwickeln.

Das Gelände hat Gefälle nach Norden und ist abwassertechnisch nicht erschlossen. Nach Aussage der Abwasserbeseitigung Lünen soll die abwassertechnische Erschließung auf Lünener Gebiet erfolgen.

Die Nutzung für das Klinikprojekt würde einen wertvollen Freiraum zerschneiden und durch zusätzlichen Lärm belasten. Dies störe Tier- und Pflanzenwelt und beeinträchtige die Pufferwirkung für das Naturschutzgebiet Lanstroper See.

Der Raum stelle eine wichtige landwirtschaftliche Kulturlandschaft dar, die hier noch durch Großgehöfte erlebbar seit. Protestreaktionen der ortsansässigen Landwirte seien zu erwarten.

Die Fläche befindet sich in einem Bereich mit grundwasserbeeinflussten Böden. Es sei nicht auszuschließen, dass das Bauvorhaben nachteilige Veränderungen der Grundwassersituation verursachen kann.

Der Nachtpegel liegt in ca. 140 m Entfernung von der Autobahn oberhalb der als gesundheitsgefährdend eingestuften Grenze von 60 dB(A).

Die anhaltenden Auswirkungen des Tiefenbergbaus sind zu prüfen. Auch Mehrkosten für eine senkungs- und setzungsfreie Bauausführung sind zu berücksichtigen.