Dichtigkeitsprüfung: Die Fristen sind vom Tisch

"Mit dem Beschluss im Landtag hat unsere Landesregierung eine bürgerfreundliche Lösung zur Prüfpflicht privater Abwasserleitungen durchgesetzt", freut sich Marion Dyduch, Vorsitzende der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kamen, dass nun endlich Klarheit im Bereich der Dichtheitsprüfungen für private Haushalte vorliegt.

Der NRW-Landtag hat beschlossen, dass private Abwasserleitungen nur noch in Wasserschutzgebieten geprüft werden müssen. In Zukunft gibt es außerhalb von Wasserschutzgebieten keine Fristen, an denen private Abwasserleitungen spätestens geprüft sein müssen. Gleichzeitig wurde die Entscheidungskompetenz der Kommunen gestärkt. Sie können nun selbst entscheiden, ob sie ihre bestehenden Abwassersatzungen beibehalten oder anpassen. Marion Dyduch: ‚So ermöglicht die Landesregierung flexible und auf die örtliche Situation angepasste Lösungen."

Mario Dyduch betont weiter, dass mit der neuen landesgesetzlichen Regelung zur sogenannten Dichtheitsprüfung „eine unbürokratische Lösung vorliegt, die auch einen fairen Ausgleich zwischen Grundwasserschutz und Eigentümerinteressen schafft."

In einem Gespräch mit dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung, Jörg Mösgen, erfuhr Marion Dyduch, dass es in Kamen auch demnächst eine Anpassung der Satzung geben wird. Allerdings müssen zunächst einmal auch die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz vorliegen, erklärte Jörg Mösgen gegenüber Marion Dyduch, die auch dem zuständigen Betriebsausschuss vorsitzt.

Festgehalten werden muss jedoch in der Satzung, dass private Abwasserleitungen nur dann einer Prüfung unterzogen werden müssen, wenn der begründete Verdacht auf einen Defekt besteht. Aber auch für diesen Fall hat die Rot-Grüne Landesregierung in Düsseldorf bürgerfreundliche Pläne vorgestellt: Soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei eventuell notwendigen Sanierungen von privaten Abwasserleitungen sollen durch das neue gesetzliche Regelwerk vermieden werden: Marion Dyduch: „Um finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern helfen zu können, wird die Landesregierung ein Programm mit zinsgünstigen Krediten auflegen."

„Die Bürgerinnen und Bürger waren viele Jahre verunsichert – absolut berechtigt, weil es einfach nicht klar war, was ihre Pflicht ist, welche finanziellen Belastungen auf sie zukommen würden. Nun herrscht Klarheit", erklärte Marion Dyduch abschließend.