Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/16

Alle Kinder, die bis zum Beginn des 30.09.2015 das 6. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2015/16, schulpflichtig.

Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, ihr Kind an der Grundschule ihrer Wahl in Kamen anzumelden. Im Rahmen freier Kapazitäten besteht ein Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule, die der Wohnung am nächsten liegt.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben einen Anmeldeschein erhalten, der bis spätestens 05. September 2014 an die Stadt Kamen, Fachbereich Jugend, Schule und Sport zurückgegeben werden muss.

Anschließend erhalten die Erziehungsberechtigten von der Grundschule einen persönlichen Vorstellungstermin, zu dem sie gemeinsam mit ihrem Kind an der Schule erscheinen müssen. Erziehungsberechtigte eines schulpflichtig werdenden Kindes, die versehentlich keine persönliche Benachrichtigung erhalten haben, werden gebeten sich mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport in Verbindung zusetzen, Tel. 148-3803.

Außerdem können auf Antrag der Erziehungsberechtigten auch jüngere Kinder zu Beginn des Schuljahres aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Diese Anmeldungen nimmt ebenfalls der Fachbereich Jugend, Schule und Sport bis zum 05. September entgegen.