Kamen. Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die über die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes in nationales Recht überführt wurde, hat die Stadt Kamen einen Lärmaktionsplan – kurz LAP – aufgestellt. In der 1. Stufe ist dies bereits für Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr erfolgt. Die 1.Stufe des LAP wurde Mitte 2011 beschlossen. Maßnahmen daraus befinden sich bereits in der Planung bzw. wurden schon um-gesetzt, z.B. an der Unnaer Straße, Lünener Straße, Hochstraße und West- bzw. Nordring.
Derzeit laufen die Arbeiten an der 2.Stufe des Lärmaktionsplans. Sie erfasst Straßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr. Der Lärmaktions-plan stellt unter anderem die errechneten Lärmpegel an den entsprechenden Straßen und der Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm dar und entwickelt Vorschläge zur Lärmvermeidung oder -reduzierung.
Vom 28.August bis zum 10.Oktoberhaben nun die Bürger das Wort. Die Stadtverwaltung freut sich auf konstruktive Gespräche und Anregungen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (2.Stufe) ist auf der Internetseite http://www.stadtplanung-kamen.de/ href="http://www.stadtplanung-kamen.de/">www.stadtplanung-kamen.de unter dem Menüpunkt "Stadtplanung" – "Sonstige Planungen" zu finden und kann hier als PDF-Datei heruntergeladen und eingesehen werden. Hier haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, ihre Meinung zum LAP der Stadt Kamen direkt mitzuteilen.
Natürlich können alle interessierten und betroffenen Bürger den Lärmaktionsplan auch während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses im Zimmer 327 (Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt) einsehen.
Außerdem plant die Stadt Kamen für den 30. September eine Bürgersprechstunde im Rathaus (1.OG, Besprechungsraum 1, 17-19 Uhr), in der Fragen und Anregungen direkt mit den Fachleuten erörtert werden können.
Nach dem 10.Oktober werden die Stadtverwaltung und das beteiligte Planungsbüro die eingegangenen Anregungen und Hinweise bewerten und den Entwurf des LAP überarbeiten. Gleichzeitig wird der Entwurf im zuständigen Fachausschuss des Stadtrates beraten und nach der Überarbeitung nochmal der Öffentlichkeit vorgestellt.