Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die über die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt wurde, hat die Stadt Kamen einen Lärmaktionsplan (LAP) aufgestellt. In der 1. Stufe erfolgte dies für die Straßen mit mehr als 6 Mio Fahrzeuge/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge/Jahr.
Neben den durch das Stadtgebiet verlaufenden Autobahnen A 1 und A 2 und der Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm trifft dies für die B 233 zwischen Stadtgrenze Unna und Lünener Straße zu. Im Vorgriff auf die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ab 2013 hat die Stadt Kamen zusätzlich die B 61 (Westring/Nordring/Ostring/Hammer Straße), die L 654 (Lünener Straße – zuvor B 61) und einen Abschnitt der L 663 in Südkamen sowie den Bereich Unnaer Straße/Auffahrt B 233 mit in die Untersuchung eingeschlossen.
Der Lärmaktionsplan (1.Stufe) wurde am 21.07.2011 durch den Rat der Stadt Kamen beschlossen. Er kann auf dieser Internetseite als PDF-Datei heruntergeladen und geöffnet werden (siehe Sonstige Planungen > Abgeschlossene Planungen).
Derzeit laufen die Arbeiten an der 2.Stufe des Lärmaktionsplans. Sie erfasst insbesondere Straßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr.
Im Rahmen der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie den Entwurf des Lärmaktionsplans (2. Stufe) vom 28.08. bis 10.10. 2014 während der Öffnungszeiten im Rathaus(Zimmer 327) einsehen und in dieser Zeit der Stadtverwaltung Ihre Hinweise, Anregungen oder Bedenken mitteilen. Ihre Stellungnahme können Sie auch über diese Internet-Seite (s. Feld "Öffentlichkeitsbeteiligung" an die Stadt Kamen senden.
Der LAP-Entwurf (2. Stufe) kann ebenfalls als PDF-Datei heruntergeladen und geöffnet werden (s. Plandetails Link u.).
Anmerkung: Die Lünener Straße trägt in diesem Entwurf noch die Bezeichnung B 61. Die Umbenennung in L 654 wird bei der nächsten Entwurfsüberarbeitung berücksichtigt.
Öffentlichkeitsbeteiligung: Teilen Sie uns hier Ihre Anregung mit(28.08.2014 – 10.10.2014)