Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes hat begonnen

Kamen. Gemäß §47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahn-strecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig – somit auch für das Stadtgebiet Kamen.
Die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Mit ihrer Hilfe sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung an den Schienenwegen erhalten. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung des EBA die Lärmaktionsplanung der Stadt Kamen ergänzen, die sich im Wesentlichen auf den Straßenlärm bezieht.

Das EBA führt eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durch. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bis zum 31.05.2015. In dieser Zeit können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen.

Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Im Anschluss daran folgt noch eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, über die zu gegebener Zeit informiert wird.