Kamen. Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die über die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes in nationales Recht überführt wurde, hat die Stadt Kamen einen Lärmaktionsplan – kurz LAP – aufgestellt.
In der 1. Stufe ist dies bereits für Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr erfolgt. Die 1.Stufe des LAP wurde Mitte 2011 beschlossen. Maßnahmen daraus befinden sich bereits in der Planung bzw. wurden schon umgesetzt, z.B. an der Unnaer Straße, Lünener Straße, Hochstraße und West- bzw. Nordring.
Derzeit laufen die Arbeiten an der 2.Stufe des Lärmaktionsplans. Sie erfasst Straßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr. Der Lärmaktionsplan stellt unter anderem die errechneten Lärmpegel an den entsprechenden Straßen und der Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm dar und entwickelt Vorschläge zur Lärmvermeidung oder -reduzierung.
Vom 20.Mai bis zum 18.Juni haben erneut die Bürger das Wort, die in dieser Zeit aufgerufen sind, ihre Hinweise und Stellungnahmen der Stadtverwaltung zuzuleiten. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (2.Stufe) ist auf der Internetseite www.stadtplanung-kamen.de unter dem Menüpunkt "Fachpläne" zu finden und kann als PDF-Datei Heruntergeladen werden. Über die Internetseite haben die Bürger auch die Möglichkeit, ihre Meinung zum LAP der Stadt Kamen direkt mitzuteilen.
Natürlich können alle interessierten und betroffenen Bürger den Lärmaktionsplan auch während der Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt, Raum 327, 3. Obergeschoss, einsehen.
Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung werden die Verwaltung und das beteiligte Planungsbüro die eingegangenen Anregungen und Hinweise bewerten und den Entwurf des LAP abschließend bearbeiten, um ihn im zuständigen Fachausschuss beraten und später durch den Rat der Stadt Kamen beschließen lassen zu können.
Die Verwaltung weist an dieser Stelle erneut darauf hin, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig ist somit auch für das Stadtgebiet Kamen. Das EBA führt hierfür ebenfalls eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung durch. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis zum 31.05.2015. Die Stadt bittet auch hier die Bürger, insbesondere die vom Schienenlärm betroffenen Anwohner, sich zu beteiligen.