Licht und Schatten SPD-Kreistagsfraktion bewertet Gesetzentwurf Sozialer Arbeitsmarkt

„Unsere Erwartung an den Bund, endlich für die Langzeitarbeitslosen einen echten Sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen“, findet sich im Gesetzentwurf nur zum Teil wieder, bewertet Brigitte Cziehso die aktuellen Vorschläge aus Berlin vor der SPD-Kreistagsfraktion in Unna. Grundsätzlich: Erstmalig stellt der Gesetzentwurf ein Regelinstrument in Aussicht, mit dem Langzeitarbeitslose eine dauerhafte Chance zur Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht wird.

Auf der Habenseite und damit positiv bewertet Martin Wiggermann, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung vor der Fraktion folgende Punkte im Gesetzentwurf:

• Die Kommunen werden jetzt als Arbeitgeber ausdrücklich genannt.
• Es wird die möglich Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren, in dem die eingesparten Kosten beim Jobcenter für Arbeitslosigkeit zur Verfügung stehen Beschäftigung im Sozialen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Hier bedarf es allerdings noch einer klaren gesetzlichen Verankerung!
• Die Beschäftigungsverhältnisse können zum Ausbau und Qualifizierung kommunaler Infrastruktur dienen.
• Die „sinnvolle Tätigkeit“ wird zur Regel, das bisherige Gebot, die Beschäftigung muss immer zusätzlich sein, entfällt.
• Das Coaching und die intensive und kontinuierliche Betreuung der Langzeitarbeitslosen wird jetzt bei der Mittelzuweisung berücksichtig.

„Aber es gibt ein Reihe von Forderungen, die weiter bestehen, die wir für einen echten Sozialen Arbeitsmarkt in Deutschland auch für unverzichtbar halten“ stellt Brigitte Cziehso fest. Im Einzelnen listet sie die Forderungen auf:

• Für die Beschäftigungsverhältnisse im Sozialen Arbeitsmarkt sollte die Tarifgebundenheit gelten. Bisher ist als Standard der Mindestlohn vorgesehen. Damit besteht das Problem der Aufstockung weiter, d.h. das Jobcenter zahlt ergänzende Leistungen – und tarifgebundene Betriebe können die Langzeitarbeitslosen nur beschäftigen, wenn Sie die Differenz übernehmen. Und: Der Entwurf begünstigt Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind.
• Die Beschäftigungsverhältnisse im Sozialen Arbeitsmarkt sollten der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung unterliegen. Das sieht der Gesetzentwurf bisher nicht vor! Wer im Sozialen Arbeitsmarkt einer ordentlichen Beschäftigung nachgeht, darf nicht schlechter gestellt werden!
• Nicht sieben Jahre, sondern höchstens 4 Jahre sollte die Mindestwartezeit SGB II-Bezug betragen. Die lange Wartezeit im Entwurf geht an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen vorbei, formuliert Cziehso. Bereits bei 4 Jahren besteht eine große Ferne zum Arbeitsmarkt.
• Anzustreben sind unbefristete Beschäftigungsverhältnisse um den Menschen eine echte Perspektive zu bieten. Hier plant der der Gesetzgeber eine Befristung von 5 Jahren.
• NRW braucht mindestens 40 Tsd. Plätze im Sozialen Arbeitsmarkt. Die bisher in Aussicht gestellten 11 Tsd. Plätze stellen keine Verbesserung gegenüber dem Status quo dar.
• Und für den Kreis Unna ganz Wesentlich: Keine Verschlechterung gegenüber dem Ist-Stand, d.h. bis Jahresende konnten fast 700 Menschen von den Maßnahmen Sozialer Arbeitsmarkt im Kreis Unna profitieren. „Hier auf rund 240 Plätze zurückzugehen, wie erste Prognosen nach dem neuen Gesetz lauten entspricht auch nicht annähernd dem Bedarf im Kreis“, so Brigitte Cziehso. Wir wollen eine fallangemessene Verteilung und kein „Gießkannenprinzip“, so die Sozialdemokratin.
Auch die Versammlung der Kommunalen im Kreis Unna – Fraktionsvorsitzende und Bürgermeister – unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme der Kreistagsfraktion. Die Kreistagsebene geht jetzt mit ihrem Forderungskatalog auf die Bundespolitik zu.

Brigitte Cziehso, Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kreistag des Kreises Unna