Kamen. Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Kamen stimmte am Donnerstag über zwei unscheinbare, aber für die Zukunft des Gewerbegebiets Hemsack unumgängliche bürokratische Maßnahmen ab: Der Aufhebung des Bebauungsplans 51 Ka und der Änderung des Flächennutzungsplans für dessen Abschnitt 73 Ka.
Das Plangebiet erstreckt sich über rund 40 Hektar von der Wilhelm-Bläser-Straße im Norden, dem Eilater Weg im Osten, dem Verlauf des Körnebachs im Westen und der Bahnstrecke Dortmund-Hamm im Süden. Der Bebauungsplan von 1979, der das Areal als eingeschränktes Industriegebiet ausweist, hätte in dieser Form gar nicht erst erstellt werden dürfen, erklärt Erster Beigeordneter Dr. Uwe Liedtke – und sorgte mit dieser Aussage erst einmal für das ein oder andere Fragezeichen über den Köpfen der Ausschussmitglieder, denn die Problematik ist schon etwas diffizil. Schon damals, Ende der Siebziger, sei das Gebiet, das am südwestlichen Ende am Kaltwalzwerk Gülde endet, dicht mit privaten Wohneinheiten besiedelt gewesen, rund hundert seien es aktuell. Der Bebauungsplan, der seinerzeit erstellt wurde, sei also damals bereits praktisch rechtsunwirksam gewesen, da ein möglicher Konflikt zwischen Industrie und Anwohnern im Rahmen der Abstandsregelungen gar keinen Raum für Diskussion gelassen hätte. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und so müssen die bürokratischen Grundlagen für das Plangebiet nun eben 40 Jahre später gelegt werden. Als „gewerbliche Baufläche“ soll es nach der Änderung des Flächennutzungsplans ausgewiesen werden, für die heute bestehende Situation sei die Ausweisung als Industriegebiet „funktionslos“ geworden, so die Verwaltung. Dass auch der Großteil der Wohneinheiten keinerlei Betriebsbedingtheit vorweist, ist ein weiteres Argument dafür, dass der Bebauungsplan nun auch formell aufgehoben werden soll. Liedtke wies im Ausschuss ausdrücklich darauf hin, dass dem Umschreibungsvorhaben Artenschutz- und Klimagutachten vorangegangen sind, die ihm Unbedenklichkeit attestierten. Auch habe man sich bei der Planung sowohl mit der Gülde-Leitung als auch mit IHK und HWK abgesprochen und sichergestellt, dass dem Betrieb auf der anderen Seite der Westicker Straße keinerlei Querelen drohen. Mit zwei Enthaltungen, beziehungsweise zwei Gegenstimmen, jeweils seitens der Bündnis 90/Grünen-Fraktion, wurden der Verfahrenseinleitung und dem entsprechenden Aufstellungsbeschluss zugestimmt.
Quelle: kamenweb.de, Alex Grün